Verwaltungskosten, Auslagen

Weitere Kosten, die mit den erbrachten Rechtsdienstleistungen direkt zusammenhängen (Telefon, Fax und weitere Verwaltungskosten) werden in Höhe von 4 % des Gesamtbetrags für die  erbrachten Rechtsdienstleistungen im jeweiligen Kalendermonat / im Zeitraum der Verwirklichung des bestimmten Projekts in Rechnung gestellt.