Stundensätze werden bei Angelegenheiten genutzt, deren Inhalt oder Umfang nur schwer im Voraus vorauszusehen ist. Neben einigen bestimmten Projekttypen werden sie dort angewendet, wo eine umfangreiche Kommunikation oder Verhandlungen mit der Gegenpartei vorauszusetzen sind. Ein weiteres Gebiet, bei dem wir auf Stundensätze zurückgreifen, stellen jedwede anspruchsvollere Streitsachen dar.
Die aufgrund von Stundensätzen bestimmte Vergütung reflektiert reine Zeit, zweckmäßig aufgewendet für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen sowie die Einstufung von einzelnen Juristen (Rechtsassistenten).
Alternativ können Stundensätze als pauschaler (flat) Stundensatz (ungeachtet des Dienstalters des Juristen) festgelegt werden.
Bei dieser Vergütungsart werden dem Mandanten grundsätzlich detaillierte Zeitangaben über die getätigten Handlungen mit Genauigkeit 0,1 Stunde (6 Minuten) zur Verfügung gestellt; Inhalt der Handlungen und Anzahl der entsprechenden Stunden wird durchlaufend kontrolliert und wird in keinem Stadium der Rechnungsstellung aufgerundet.