Bei den Vergütungsarten, wo es möglich und zweckmäßig ist, informieren wir auf Antrag des Mandanten regelmäßig (einmal wöchentlich, zweimal monatlich) über die Anzahl der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen und das bisher genutzte Stundenvolumen. Bei allen Arten von Pauschalvergütungen teilen wir die Erreichung des festgelegten Limits (z.B. 85 % des Stundenvolumens) oder die Pauschalüberschreitung mit. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, setzen wir die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen bis zur Einholung der ausdrücklichen Anweisung des Mandanten, ausgenommen von unaufschiebbaren Handlungen, aus.
Diese Angaben können wir ebenso online zugänglich machen, wo der Mandant beim Interesse durchlaufende Übersicht nicht nur über den Fortschritt der Sache, sondern auch über voraussichtliche Kosten hat.
In beiden Fällen handelt es sich um durchlaufende (grobe) Angaben, die Gegenstand sog. write-offs (Abschreibung von unzweckmäßigen oder ineffizient verbrachten Stunden) sind, bevor sie die tatsächliche Grundlage der Rechnungsstellung darstellen. Einmal monatlich (in der Regel nach der Beendigung des jeweiligen Monats) werden diese finalisiert und anschließend werden auf deren Grundlage Rechnungen ausgestellt.