Im Rahmen unserer Praxis legen wir Nachdruck auf Rechtsberatung im Bereich der Urheberrechte und der damit zusammenhängenden Rechte, einschließlich der Beurteilung, Begutachtung und Ausarbeitung der Entwürfe von Lizenzverträgen, und zwar auch im Bereich der gewerblichen Schutzrechte.
Den Mandanten gewähren wir auch rechtliche Unterstützung in Fragen von Schutzmarken, deren nationalen, internationalen und europäischen Registrierung, Lizenzerwerb zur Verwendung von registrierten Schutzmarken, deren Übertragungen und Analysen von Stärken und Schwächen der vorgeschlagenen Schutzmarke im Verhältnis zu identischen oder verwechselbaren Bezeichnungen, die für ähnliche Waren und Dienstleistungen registriert sind. In diesem Zusammenhang vertreten wir Mandanten in Streiten, die sich aus Registrierung, ungerechtfertigten Nutzung der Schutzmarke und Verletzung von abgeschlossenen Lizenzverträgen ergeben, sowie in Streiten aus unlauterem Wettbewerb, und ebenso bei der Geltendmachung des Schadensersatzes im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums.