Konkurse, Umstrukturierung
und Liquidation

Für den Fall einer freiwilligen oder zwangsweisen Beendigung der Tätigkeit von Handelsgesellschaften bieten wir – wo es geeignet, zweckmäßig und wünschenswert ist – komplette Beratung für deren Sanierung zusammen mit dem Vorschlag der passenden Strategie und Beendigung von Vertragsverhältnissen. Wir haben zahlreiche Erfahrungen mit der Beratung im Konkursverfahren, und zwar in Bezug auf die Gesellschaft im Bankrott sowie auch gegenüber Gläubigern. Hierbei gewähren wir strategische Dienstleistungen zum Schutz deren Vermögensrechte (vor allem in Fällen von unvollständigen Lieferungen, bei denen deren Einbeziehung in die Konkursmasse droht) und vertreten sie bei der Verhandlung zwecks Forderungskaufs von sonstigen Konkursgläubigern.

Sollte eine Liquidation anfallen, so sind wir bereit, neben einzelnen Handlungen von der Entscheidung über die Auflösung der Gesellschaft bis zur deren Löschung aus dem Handelsregister, auch die Vertretung bei etwaiger Steuerprüfung zu übernehmen und die Beauftragung eines der Rechtsanwälte unserer Kanzlei mit der Funktion des Liquidators sicherzustellen.