Greenfield und brownfield

Juristen von DT LEGAL haben umfangreiche Erfahrungen mit der Rechtsberatung im Bereich von Investitionen in Brownfield- oder Greenfield-Anlagen, beginnend mit Verhandlungen mit den Verkäufern, Finanzanstalten, Energielieferanten und Vorbereitung der einschlägigen Vertragsdokumentation, bis zur Regelung / Einstellung von Rechtsverhältnissen hinsichtlich der Immobilien, Umorganisierung oder Einstellung von Grunddienstbarkeiten, Regelung von Vermögensverhältnissen zu Immobilien, Beseitigung von Doppeleigentum, Änderung des Nutzungszwecks von Grundstücken und Gebäuden, Bearbeitung von Unterlagen zu Baugenehmigungen und Kollaudierungsbescheiden und Identifizierung von Umweltrisiken und Möglichkeiten deren Eliminierung.