Arbeitsrecht

Korrekte Einstellung des Systems von Arbeitsverträgen, Vereinbarungen über die Arbeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses, Managerverträgen und sonstigen innerbetrieblichen Verhältnissen des Arbeitgebers halten wir für einen der grundlegenden Pfeiler für dessen korrektes Funktionieren. Neben dessen Präzisierung und Anpassung an individuelle Bedürfnisse der Mandanten bieten wir einen Mehrwert, der in der Rechtsberatung über die Fragen der Arbeitnehmer- und Managementvergütung, in der Vorbereitung und Einstellung von Optionsplänen, Benefitsprogramms und internen Richtlinien des Arbeitgebers (z.B. im Bereich der Überwachung der Arbeitnehmer, Kontrolle des Alkoholgenusses am Arbeitsplatz, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutz personenbezogener Daten u.ä.) besteht.

Unseren Mandanten bieten wir ebenso komplette Rechtsberatung bei der Beendigung von arbeitsrechtlichen Verhältnissen, einschließlich der Beratung bei der Beendigung der Unternehmenstätigkeit und bei der Massenentlassung, Beratung in der Sache des Übergangs der Rechte und Pflichten aus arbeitsrechtlichen Verhältnissen bei der Übertragung des Betriebs oder Betriebsteils, bis zur Vertretung in Rechtsstreiten in Sachen der ungültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Lohnfortzahlung und des Schadensersatzes in arbeitsrechtlichen Verhältnissen, der Verletzung von Konkurrenzklauseln u.a.