Verfassungsnovelle verletzt nach Meinung der Richter die Unabhängigkeit der Justiz

Das Plenum des Obersten Gerichts der Slowakischen Republik äußerte in seiner Sitzung am 10.06.2014 grundsätzliche Missstimmung zum Verfassungsgesetz, das am 04.06.2014 verabschiedet wurde. Durch dieses Verfassungsgesetz wird die Änderung der Verfassung eingeführt, die in die Judikative erheblich eingreift. Die Novelle soll am 01.09.2014 in Kraft treten und laut Beschluss des Obersten Gerichts ist sie u.a. im Widerspruch mit internationalen Standards über Unabhängigkeit, Effizienz und Verantwortlichkeit der Richter und sowie mit Prinzipien eines Rechtsstaats.

Die Richter werfen der Novelle insbesondere die Entziehung ihrer strafrechtlichen Immunität, Überprüfung der richterlichen Befähigung aller Richter (aufgrund der Unterlagen von Národný bezpečnostný úrad (Nationales Sicherheitsamt)) und Finanzstrafen für deren Entscheidungstätigkeit, die Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bestandteilen der Staatsgewalt herstellen, vor.

Quellen:
Verfassungsgesetz – 04.06.2014
Beschluss des Obersten Gerichts – 10.06.2014